Des Weiteren wird eine einmalige Anmeldegebühr für Neumitglieder von 10 Euro erhoben sowie bei Verlust des Mitgliedsausweises eine Neuausstellungsgebühr von 5 Euro.
* ermäßigter Mitgliedsbeitrag gilt für Kinder, Jugendliche, Azubis, Studenten. Ermäßigte sind automatisch Quartalszahler. Mit Antragsabgabe muss der Ermäßigungsnachweis vorliegen. Bei zeitlich begrenzten Ermäßigungsnachweisen hat das Mitglied bis Ende des darauffolgenden Quartals Zeit, eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht, wird auf Vollzahler umgestellt. Ermäßigungen gelten pauschal nur bis 27 Jahre, ab 28 ist jedes Mitglied automatisch Vollzahler.
** für aktive Mitglieder gelten zusätzlich zu den Ermäßigungen unter * auch Braunschweig-Pass Inhaber*innen oder vergleichbare Nachweise und Rentner*innen.
*** ab drei Personen - darunter mindestens ein, jedoch maximal zwei Erwachsene. Mitglieder einer Familienmitgliedschaft müssen entweder aktiv oder passive Mitglieder sein, eine Mischung dieser ist nicht möglich. Es muss eine Hauptabteilung benannt werden, in welcher die Familienmitgliedschaft verortet ist. Zweitabteilungen sind je Mitglied möglich (einhergehend damit sind ebenfalls Zusatzbeiträge je Mitglied möglich). Die Familienmitgliedschaft endet automatisch, sollte das Hauptkriterium (ab drei Personen – darunter mindestens ein, jedoch maximal zwei Erwachsene) nicht mehr gegeben sein.
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