Ordentliche Mitgliederversammlung 2023

Am Freitag, dem 17. November 2023 findet die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung statt. Auf dieser Seite stellen wir euch alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

Neben zahlreichen Abstimmungen zu Anträgen, speziell im Bereich der Satzung, stehen auch Wahlen an. Der Vorstand hat sich entschieden dafür eine Bewerbungsfrist bis 30. September 2023 zu setzen. Der Wahlausschuss kann dadurch die Kandidierendenaufstellung im Oktober vollziehen und allen Mitgliedern frühzeitig die Möglichkeit geben, sich ein gutes Bild von den Kandidierenden zu machen.

Gewählt werden in diesem Jahr:

Präsidium
- Präsident/in
- 1. Vizepräsident/in
- Vizepräsident/in Finanzen
- Vizepräsident/in Abteilungen
- Vizepräsident/in Fußball

Vorstand (entsprechend der Satzungsänderungsanträge)
- Sportwart/in
- Vielfältigkeitsbeauftrage/r (aktuell Frauenwart/in)
- Medien- und Kommunikationsbeauftragte/r (aktuell Pressewart/in)
- Traditionspfleger/in
- Jugendwart/in wird über die Jugendversammlung gewählt

Ehrenrat
- 5 Personen + 2 Stellvertretende

Rechnungsprüfer
- 2 Personen

Bewerber/innen für die zu wählenden Ämter melden sich bitte formlos bis 30. September 2023 unter mv@eintracht.com

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  2. Gedenken an die Verstorbenen
  3. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 29. November 2022
  4. Ehrungen
  5. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
  6. Berichte des Präsidiums
  7. Entgegennahme des Jahresabschlusses 2022/2023
  8. Bericht der Rechnungsprüfer
  9. Bericht des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie der Eintracht Braunschweig Management GmbH
  10. Aussprache zu den Berichten
  11. Entlastung des Präsidiums
  12. Entlastung des Aufsichtsrates der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie der Eintracht Braunschweig Management GmbH
  13. Änderungen der Satzung des BTSV Eintracht von 1895 e.V.
  14. Neuwahl des Präsidiums, des Vorstands, des Ehrenrates und der Rechnungsprüfer
  15. Verkauf eines vereinseigenen Grundstücks
  16. Sonstige Anträge
  17. Verschiedenes

Stimmberechtigt sind gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung nur aktive Mitglieder, passive Mitglieder und Ehrenmitglieder, die am Tag der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und die am 17. August 2023 bereits Vereinsmitglieder waren (3-Monatsfrist) und den Mitgliedsbeitrag entrichtet haben. Ein Anspruch auf Zutritt zur Präsenzversammlung ist von der Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises abhängig.

Die Niederschrift der Mitgliederversammlung (zu Tagesordnungspunkt 3.) und die Jahresabschlüsse des Vereins sowie der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (zu Tagesordnungspunkt 7. und 9.) liegen in der Zeit vom 10. November bis 24. November 2023 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.

Zu Tagesordnungspunkt 13: Die Anträge auf Änderung der Satzung betreffen folgende Regelungen:

  • § 16 (2) Präsidium: Verlängerung der Amtszeit des Präsidiums in Verbindung mit § 17 (3) Vorstand: Verlängerung der Amtszeit des Vorstandes
  • § 13 (1) Ämter: Mindestmitgliedschaft für Kandidaten zur Präsidiumswahl.
  • § 15 (10) m) Mitgliederversammlung: Abberufung von Präsidiumsmitgliedern mit qualifizierter Mehrheit.
  • § 15 (10) j) Mitgliederversammlung: Klarstellung der Weisung der Mitgliederversammlung an das Präsidium zur Umsetzung in den Tochtergesellschaften in Verbindung mit §17 (2) Vorstand/Wahlvorschlag für Aufsichtsräte. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern mit qualifizierter Mehrheit.
  • § 15 (12) Mitgliederversammlung: Klagefrist gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  • § 4 (1) Verbandszugehörigkeit: Erweiterung der Zugehörigkeiten zu Verbänden.
  • § 12 (4) Rechte und Pflichten der Mitglieder: Definition des Wahlalters auf der Jugendversammlung.
  • § 17 (1) Vorstand:
    • Verzicht auf Schatzmeister
    • Verzicht auf Liegenschaftsreferent
    • Veränderung von Pressewart zu Medien- und Kommunikationsbeauftragten
    • Veränderung von Frauenwart zu Vielfältigkeitsbeauftragter
    • Schaffung Funktion Traditionspfleger
  • § 2 (1) Vereinszweck: Erweiterung des Vereinszwecks um Jugendhilfe.
  • § 25 Inkrafttreten: Streichung des Paragrafen zum Inkrafttreten der Satzung.

Die entsprechenden Beschlussvorlagen liegen in der Zeit vom 10. November bis 24. November 2023 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.

Die Beschlussvorlage zu TOP 15 liegt in der Zeit vom 10. November bis 24. November 2023 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.

Zu Tagesordnungspunkt 16: Gegebenenfalls bis 28. Oktober 2023 eingereichte Anträge liegen in der Zeit vom 10. November bis 24. November 2023 in der Geschäftsstelle des Vereins zur Ansicht aus.

Dokumente

Allgemein
- Einladung

Profile Funktionsvorstand
- Sporwart/in
- Vielfältigkeitsbeauftragte/r
- Medien- und Kommunikationsbeauftragte/r
- Jugendwart/in
- Traditionspfleger/in

Für Rückfragen erreicht ihr uns unter:
0531 - 2323 014
mv@eintracht.com