Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und eigenen Wohlverhaltensregeln hat für Eintracht Braunschweig und seine Mitarbeitenden hohe Bedeutung. Fehlverhalten muss dafür frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und abgestellt werden. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit und der Bereitschaft aller, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen.

Interne Anlaufstelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber
Unsere interne Meldestelle steht daher allen (ehemaligen) haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten, aktiven und ehemaligen Funktionsträgern und Kooperations- und Geschäftspartnern der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA sowie des Braunschweiger Turn- und Sportverein Eintracht von 1895 e. V., die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Information über potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von Eintracht Braunschweig erlangen, mittels geschützter Kommunikationswege eine vertrauliche Übermittlung zu ermöglichen, zur Verfügung.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Meldung von wissentlich falschen Informationen verboten ist und sowohl arbeitsrechtliche als strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen kann. Wenn Unsicherheit besteht, ob die abgegebenen Informationen auf Deine Meldung zutreffen, so weise uns bitte explizit darauf hin. Die interne Meldestelle hilft unvoreingenommen, inwiefern Beobachtungen oder Sachverhalte einzuordnen sind.

Vertraulichkeit als Basis
Die interne Meldestelle unterliegt nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dem Grundsatz der Vertraulichkeit. So wird die Identiät der hinweisgebenden Person sowie die damit verbundenenen Informationen, sofern eine Offenlegung nicht gesetzlich angeordnet wird, streng vertraulich behandelt. Auf eingehende Meldungen haben nur die zuständigen Personen Zugriff.

Sofern die notwendigen Kontaktdaten vorliegen, wird der Eingang der Meldung möglichst zeitnah - spätestens innerhalb von sieben Tagen - bestätigt. Die eingehenden Meldungen werden intern von den zuständig Beauftragten bearbeitet, welche bei Bedarf durch die auf Sport ausgerichtete Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB unterstützt werden. Dabei werden die Hinweise sorgfältig geprüft und mögliche Folgemaßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung eingeleitet. Hierzu kann ebenfalls Kontakt zu Behörden erforderlich werden.

Spätestens drei Monate nach der Bestätigung des Eingang der Meldung wird die hinweisgebende Person durch die Beauftragten der Meldestelle über bereits eingeleiteten und weitere geplante Folgemaßnahmen sowie die jeweiligen Gründe hierfür informiert.

Kontakt zur internen Meldstelle
Die interene Meldestelle wird durch zwei interne Beauftragte von Eintracht Braunschweig betrieben. Meldungen und Hinweise können 

  • jederzeit per E-Mail an meldestelle@eintracht.com,
  • telefonisch mittels Anrufbeantworter unter 0531 2323 0310
  • Schriftlich oder persönlich unter

Interne Meldestelle
Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA
Hamburger Straße 210
38112 Braunschweig

platziert werden.

Konkreter Ablauf vom Eingang bis zur Verfahrensbeendigung
Den konkreten Ablauf des internen Meldeverfahrens - vom Eingang der Meldung bis zum Abschluss eines (möglichen) Verfahrens – sowie Hinweise zum Datenschutz können unserer Hinweisgeberrichtlinie entnommen werden.